Ausländerangelegenheiten

Zuständigkeiten für Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen etc.
Bereits seit dem Jahr 2011 hat der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat den herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung beim Kreis Gütersloh. Dazu zählen

  • die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis sowie
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (nach dem Aufenthaltsgesetz),
  • die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) sowie die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz).

Auch die Abholung der Aufenthaltskartenerfolgt beim Kreis Gütersloh.

 

Die Stadt Verl ist weiterhin Ihr Ansprechpartner für die Beantragung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.

 

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Ihr Kontakt

Bürgerservice
Raum: Foyer
05246 / 961 196
Buergerservice@verl.de