Ausstellen von Urkunden | Gebühren

Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden werden entsprechend dem Landesgebührengesetz NRW (GebG NRW) folgende Gebühren erhoben:

Geburtsurkunde10,00 Euro
Ablichtung des Geburtenbuches/Ausdruck Geburtsregister10,00 Euro
Eheurkunde10,00 Euro
Lebenspartnerschaftsurkunde10,00 Euro
Sterbeurkunde10,00 Euro

Urkunden, die aus elektronischen Registern erstellt werden, sind in gleicher Weise gebührenpflichtig.
 
Für die zweite und jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt werden und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, wird nur noch die Hälfte der o. g. Gebühren fällig.

Für Zwecke der Sozialversicherung (Rente u. ä.) sind die Urkunden gebührenfrei. Die Urkunden werden dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen. 

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Frank Jeltsch
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05246 / 961 163
Frank.Jeltsch@verl.de
Manuela Köster
Raum: 1
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