Ausstellen von Urkunden | Gebühren
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden werden entsprechend dem Landesgebührengesetz NRW (GebG NRW) folgende Gebühren erhoben:
Geburtsurkunde | 10,00 Euro |
Ablichtung des Geburtenbuches/Ausdruck Geburtsregister | 10,00 Euro |
Eheurkunde | 10,00 Euro |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 Euro |
Sterbeurkunde | 10,00 Euro |
Urkunden, die aus elektronischen Registern erstellt werden, sind in gleicher Weise gebührenpflichtig.
Für die zweite und jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt werden und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, wird nur noch die Hälfte der o. g. Gebühren fällig.
Für Zwecke der Sozialversicherung (Rente u. ä.) sind die Urkunden gebührenfrei. Die Urkunden werden dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen.