Beistandschaften
Vaterschaftsanerkennung Unterhaltsanspruch
Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei Ihrer Ansprechpartnerin Elisabeth Meermeier.
https://www.verl.de/service/anliegen-a-z/beistandschaften.html
Beistandschaften
Vaterschaftsanerkennung Unterhaltsanspruch
Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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Beistandschaften
Vaterschaftsanerkennung Unterhaltsanspruch
Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
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Vaterschaftsanerkennung Unterhaltsanspruch
Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
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- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
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Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
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- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
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Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
- Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
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Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
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- Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen
Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
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Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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https://www.verl.de/service/anliegen-a-z/beistandschaften.html
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Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.
Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
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Das Beratungsangebot gilt auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.
In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei Ihrer Ansprechpartnerin Elisabeth Meermeier.
https://www.verl.de/service/anliegen-a-z/beistandschaften.html
Fachbereich Jugend
- Anschrift
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001
Paderborner Str. 5
33415
Verl
011
- E-Mail
- mirjam.scheffler@verl.de
Verwaltung mit Hinweisen
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
111
- E-Mail
- Elisabeth.Meermeier@verl.de