Eheurkunde, Heiratsregister und andere Urkunden

Der im Behördenumfeld oft normale "Fachjargon" ist manchmal für Sie als Bürgerin und Bürger nicht einfach zu verstehen. Wir möchten Ihnen deshalb eine kleine "Hilfe" für bestimmte Begriffe aus dem Bereich Standesamt geben.

Urkunden:
Bis zum 31.12.2008 gab es die sogenannte "Abstammungsurkunde": Sie wurde aus Ihrem Geburtenbuch erstellt. Das Geburtenbuch ist und war immer am tatsächlichen Geburtsort zu finden, d.h. beim Standesamt des Geburtsortes. Diese Form der Urkunde wurde eigentlich nur noch für eine Eheschließung benötigt. Grundsätzlich stand in dieser Urkunde genau dasselbe, wie in einer Geburtsurkunde. Aber wenn sich während Ihres Lebens personenstandsrechtlich etwas verändert hatte, war es aus dieser Urkunde genau zu ersehen.
Seit dem 1. Janaur 2009 gibt es nur noch die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Ablichtung des Geburtenbuches bzw. den beglaubigten Ausdruck des Geburtsregisters. Beides wird aus Ihrem Geburtsregister (am Geburtsort) erstellt. Diese Register sind in jüngster Zeit häufig bereits elektronisch erfasst. Alles, was seit Ihrer Geburt "personenstandsrechtlich" passiert ist, wird darin eingearbeitet, zum Beispiel eine Namensänderung durch eine Behörde, eine Adoption, eine Einbenennung usw.

Der Heiratsregisterauszug war eine standesamtliche Urkunde, die aus dem bis zum 31.12.2008 geführten sogenannten Familienbuch ausgestellt werden konnte. Diese Urkunde war nur bei Ihrem Eheschließungsstandesamt zu erhalten. Diese Form der Urkundenerstellung ist seit dem 01.11.2013 nicht mehr möglich. Es werden nun ausschließlich Eheurkunden ausgestellt. Die oben beschriebenen Heiratsregister bzw. Eheregister dienen hier als Grundlage. Für die neuen Bundesländer wurden im übrigen seit 1990 die o.a. Familienbücher angelegt. Aber auch dort gilt nun die neue  Regelung ab 01.11.2013, also nur noch Eheurkunden.

Familienbücher 
Bei einer Heirat nach dem 01.01.1958 wurden bis zum 31.12.2008 in Deutschland (alte Bundesländer) und seit 1990 auch in den neuen Bundesländern Familienbücher angelegt, die alle Angaben über die Ehepaare und ihre Kinder enthielten.
Bis Februar 2007 wurde das Familienbuch am Wohnort der Eheleute geführt, bei geschiedenen Ehen meist am letzten gemeinsamen Wohnort. Danach wurden die sog. Familienbücher an die Eheschließungsstandesämter zurückgeführt.
Achtung: Der Führungsort des Familienbuches muss gegenbenenfalls bei den Standesämtern telefonisch angefragt werden.

Eheurkunde: Eine Urkunde, die vom Eheschließungsstandesamt ausgestellt wird (s.o.). 

Sterbeurkunde: Beim Tod eines Menschen wird dieser beim Standesamt am Sterbeort beurkundet. Wer zum Beispiel in einem Krankenhaus im Nachbarort verstirbt, wird auch beim dortigen Standesamt beurkundet, nicht am Wohnort.

Wenn wir von Ihnen Urkunden verlangen, müssen diese im Allgemeinen neu ausgestellt sein. Urkunden älteren Datums reichen leider nicht aus. Aber sich aktuelle Urkunden zu beschaffen, ist in aller Regel nicht schwierig. 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder es Unklarheiten gibt: Rufen Sie uns gerne an!

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