eID-Karte

Was ist eine eID-Karte?

  • „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
  • Die eID-Karte istkein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
  • Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
  • Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.

Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.

Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:

  • B Belgien, Bulgarien
  • D Dänemark
  • E Estland
  • F Finnland, Frankreich
  • G Griechenland
  • N Niederlande, Norwegen
  • I  Island, Italien, Irland
  • K Kroatien
  • L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • M Malta
  • O Österreich
  • P Polen, Portugal
  • R Rumänien
  • S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
  • T Tschechien
  • U Ungarn
  • Z Zypern

Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:

  • Großbritannien
  • Türkei
  • Schweiz
  • Deutschland
    (Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)

 

  • Ihr ausländischer Pass oder Ausweis

37,00 Euro

Lieferzeit ca. 2 Wochen

§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)

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