Einbürgerung

Mit Beginn des Jahres 2000 ist in Deutschland das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten. Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Gedanke, Ausländern, die dauerhaft in Deutschland leben und sich hier integriert haben, die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Die deutsche Staatsbürgerschaft begründet Rechte und Pflichten, zum Beispiel das Recht zu wählen oder die Verpflichtung zum Wehr- oder Zivildienst. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird auf Antrag erworben. Das Ordnungsamt ist für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen aller mit Hauptwohnsitz in Verl gemeldeten Ausländer zuständig.

Nach deutschem Recht gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Einbürgerungsanträge. Es wird zwischen Anspruchseinbürgerungen und Ermessenseinbürgerungen unterschieden. Ein Anspruch auf Einbürgerung gibt dem Betroffenen ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Ermessen eingebürgert werden. Ermessen bedeutet dabei, dass der Behörde - auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ein gewisser Entscheidungsspielraum bleibt.

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