Entgegennahme von Anträgen auf behördliche Vor- und Familiennamensänderung

Vor- und Familiennamen von deutschen Staatsangehörigen können durch die zuständige Verwaltungsbehörde geändert werden. Die Antragstellung ist seit dem 05.05.2021 nur noch unmittelbar bei der Kreisverwaltung in Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, möglich. Unter welchen Umständen Sie einen solchen Antrag stellen können, wird Ihnen dort auf Anfrage gerne mitgeteilt.

Eine persönliche Antragstellung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

Bitte rufen Sie zunächst die zuständige Dienststelle beim Ordnungsamt des Kreises Gütersloh an. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Unterlagen erforderlich sind.

Ihr Kontakt bei der Kreisverwaltung Gütersloh:
S. Stockhausen
Kreis Gütersloh
Abteilung 2.1
Ordnung
33324 Gütersloh
Tel. 05241 85-2221
s.stockhausen@kreis-guetersloh.de

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