Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser beziehungsweise in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh erforderlich.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer solchen Erlaubnis beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Verl zur Stellungnahme ein. Die Weiterleitung an den Kreis Gütersloh erfolgt dann durch die Stadt Verl.

Die Einreichung der Unterlagen ist für die private Wohnbebauung in zweifacher Ausführung und für die industrielle oder gewerbliche Bebauung in dreifacher Ausführung notwendig.

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Niederschlagswasserbeseitigung finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh unter dem folgenden Link: Weitere Infos Kreis Gütersloh

 

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