Gaststättenerlaubnis und Gestattung

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausgegeben werden, benötigt dazu eine Gaststättenerlaubnis. Eine Übersicht aller Unterlagen, die für die Beantragung dieser Erlaubnis erforderlich sind, haben wir Ihnen unten auf dieser Seite zusammengestellt.

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, Zeltfeiern und Ausstellungen oder bei einem Tag der offenen Tür, wird eine sogenannte Gestattung benötigt. Für die Erteilung einer solchen vorübergehenden Erlaubnis genügt in der Regel ein schriftlicher Antrag.

 

Für eine Gaststättenerlaubnis werden benötigt:

  • schriftlicher Antrag (bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich)
  • Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
  • Gewerbezentralregisterauszug für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Bauzeichnungen, Lageplan
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (durch das Gesundheitsamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei angemieteten Betriebsräumen: Miet- bzw. Pachtvertrag
  • bei Übernahme eines Betriebes: Verzichtserklärung des Vorgängers
     

Für die Erteilung einer Gestattung ist in der Regel lediglich ein schriftlicher Antrag erforderlich.

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Thomas Danzi
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