Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von Messbescheiden des Finanzamtes berechnet, die den Messbetrag beinhalten:

Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz

Der Hebesatz der Stadt Verl beträgt/betrug

   ab 2023: 355 v. H.
   von 2003 bis 2022: 340 v. H.
   von 1998 bis 2022: 310 v. H.

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Uwe Klusmeyer
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