Gewerbezentralregisterauszug
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, das zur Vorlage bei Behörden dient oder auch für private Zwecke beantragt werden kann.
Entsprechend wird unterschieden zwischen "Belegart 1", der Auskunft an den Betroffenen, und "Belegart 9", der Auskunft an eine Behörde. Bitte geben Sie im Rahmen einer Beantragung die zutreffende Belegart an. Bei Anträgen der Belegart 9 benötigen wir außerdem die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck.
- Personalausweis oder Pass
- Angabe der richtigen Belegart
- bei Belegart 9: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft für eine andere Person zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis der beauftragenden Person im Original
13,00 Euro
ca. 8-10 Tage