Verunreinigungen durch Hunde

Gemäß § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Verl hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, die verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.

Sofern Hundehalterinnen und Hundehalter Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigen, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Kostenlose Hundekottüten sind während der Öffnungszeiten im Bürgerservice erhältlich. Außerdem gibt es im Stadtgebiet an mehreren Standorten Hundekottütenspender.

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Thomas Danzi
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