Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt Jugendliche ab 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Heranwachsende ab 18 Jahren bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Das Angebot umfasst:
- Beratung und Unterstützung des Beschuldigten vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie Hilfe bei Schwierigkeiten (z.B. in der Familie, Schule, Beruf, etc.), die sich dadurch ergeben
- Erstellung eines Jugendgerichtshilfeberichts unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des Beschuldigten, damit das Jugendgericht ein angemessenes Urteil finden kann
- Vermittlung und Kontrolle der vom Gericht angeordneten Maßnahmen (z.B. Verkehrserziehungskurs, Sozialstunden, Betreuungsweisung, sozialer Trainingskurs)
- Durchführung geeigneter erzieherischer Maßnahmen im Diversionsverfahren (= ohne Strafverfahren und Beteiligung des Jugendrichters)
- Kontakthalten zum Jugendlichen/Heranwachsenden bei einem Freiheitsentzug

,Jugendgerichtshilfe,

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Annika Peitzmeier
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