Jugendhilfeplanung

Nach § 80 des achten Sozialgesetzbuches haben die örtlichen Träger der Jugendhilfe eine Planungsverantwortung. Es müssen immer ausreichend Einrichtungen und Dienste zur Verfügung gestellt werden, um den Wünschen und Bedürfnissen von jungen Menschen und Sorgeberechtigten gerecht zu werden.  

Gibt es genügend Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe? Passt der ermittelte Bestand zu den Bedürfnissen der Zielgruppe? Kann auch ein unvorhersehbarer Bedarf gedeckt werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Jugendhilfeplanung. Sie ist ein Instrument, um eine wirksame und vielfältige Förderung und Unterstützung von jungen Menschen zu steuern.  

Bedarfsermittlung, Qualitätsentwicklung, Beteiligung, Vernetzung und Berichterstattung sind die Schlagwörter der Jugendhilfeplanung. Sie befasst sich auch mit der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten sowie der Erstellung und Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Verl KJFöP Verl 2015/2020.

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