Kampfmittelbeseitigung

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit mit "Erdeingriff" grundsätzlich zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist für entsprechende Baugenehmigungsverfahren zwingend notwendig und für genehmigungsfreie Bautätigkeiten wie Gebäudeabbrüche dringend empfohlen.

Anträge auf eine Überprüfung von Grundstücken auf mögliche Kampfmittel sind frühzeitig vor Baubeginn vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder deren Vertretungen über das Ordnungsamt der Stadt Verl zu stellen. Welche Unterlagen und Nachweise Sie für die formlose Antragstellung benötigen, erfahren Sie in der untenstehenden Aufstellung.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir:

  • die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige Nutzung des Grundstücks
  • einen Lageplan beziehungsweise Kartenausschnitt (Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:2.000, bei großen Flächen oder in ländlichen Gebieten im Maßstab 1:5.000)
  • Informationen über gegebenenfalls bereits vorliegende Erkenntnisse auf Kampfmittel (Zeitzeugen, Funde auf Nachbargrundstücken)
  • die Erklärung, ob es sich um eine gegebenenfalls – auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt
  • eine Betretungserlaubnis des Eigentümers für das unmittelbar betroffene Grundstück, eventuell auch für Nachbargrundstücke
  • eine Übersicht über Versorgungsleitungen, falls Sondierungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern, zum Beispiel dem Gas- oder Wasserwerk, dem Elektrizitätswerk oder der Telekom, erhältlich und können gegebenenfalls nachgereicht werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

1. Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

  • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
  • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
  • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

2. Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

  • einen Lageplan, Maßstab in der Regel 1:1000
  • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
  • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
  • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
  • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
  • Erdeingriffe in neuen Trassen/Baugruben sind rot zu kennzeichnen
  • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen etc.

 

Bau, Blindgänger, Kampfmittel, Fliegerbombe, Weltkrieg, Munition

Ihr Kontakt

Werner Landwehr
Raum: 140
05246 / 961 167
Werner.Landwehr@verl.de