Kindertagespflege - Informationen für Tagespflegepersonen

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen.

Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Tagespflegeperson in der Stadt Verl tätig zu sein:
- Informationsgespräch mit Frau Hanebrink oder Frau Masjosthsumann, Fachberaterinnen Kindertagespflege im FB Jugend
- Antrag auf Pflegeerlaubnis
- Prüfung der Räumlichkeiten und der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers bei einem Hausbesuch
- ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) der Tagespflegeperson und aller erwachsenen Personen (ab 14 Jahren) des Haushalts, wenn die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfindet
- Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe-Kurs für Kinder" 
- Qualifizierungskurs "Kindertagespflege" - 300 UE (z. B. bei VHS, KBS)
- eine ärztliche Bescheinigung, dass die Tagespflegeperson frei von ansteckenden Krankheiten, frei von psychischen Erkrankungen, frei von Suchterkrankungen ist und keine anderen gesundheitlichen Aspekte gegen die Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege sprechen
- tabellarischer Lebenslaufbei fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis
- Nachweis über Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf Tätigkeit als Tagespflegeperson
- Registrierung bei der örtlichen Vermittlungsstelle (Droste-Haus, Verl)

Falls Sie die Tagespflege in Räumen der Eltern leisten möchten, ist kein Antrag auf Pflegeerlaubnis zu stellen und das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen zu beantragen. Alle weiteren oben genannten Voraussetzungen sind ebenfalls zu erfüllen.

Sie sind daran interessiert als Tagespflegeperson zu arbeiten?
Dann informieren Sie sich gerne direkt bei der Vermittlungsstelle im Droste-Haus, Schillingsweg 11, Tel. 05246 2973.

Welchen Verdienst kann ich erzielen?
Unten auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Pflegegelder. Außerdem werden bei ungünstigen Betreuungszeiten Sonderzahlungen geleistet.
Sie sind als Tagespflegeperson selbstständig tätig, sofern Sie die Kindertagespflege nicht im Rahmen eines Minijobs ausüben und / oder von den Kindeseltern angestellt sind. Somit ist das Kindertagespflegegeld steuerpflichtes Einkommen. Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Es besteht eine Meldepflicht. Ein Informationsblatt zur Steuerpflicht steht zum Download am Ende dieser Seite bereit.

Welche Versicherungen sind nötig für meine Tätigkeit als Tagespflegeperson?
- Unfallversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung (ab steuerpflichtigem Einkommen über 405,00 €/Monat)
- Rentenversicherung
Es werden 50 Prozent des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags und des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags aus Mitteln der öffentlichen Jugendhilfe übernommen. Die Unfallversicherung wird in vollem Umfang übernommen. Das Anmeldeformular zur gesetzlichen Unfallversicherung steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.

Einen Muster-Betreuungsvertrag können Sie ebenfalls unten auf dieser Seite herunterladen.


Aufgabe der Verwaltung ist die
- Berechnung und Auszahlung des Tagespflegegeldes an die Tagespflegepersonen
- Berechnung und Auszahlung des Zuschusses zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge
- Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrags zur Kindertagespflege                                                                 

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Ihr Kontakt

Yvonne Masjosthusmann
Raum: 012
05246 / 961 267
Yvonne.Masjosthusmann@verl.de