Kompost

Komposttonnen/Abfuhr/Gebühren:
Die Komposttonnenabfuhr erfolgt in der Stadt Verl 14-täglich über die grünen Komposttonnen. Diese stehen in den Größen 80 l und 120 l zur Verfügung. Die Tonnengröße ist frei wählbar. Es muss jedoch ausreichend Behältervolumen zur Verfügung stehen, um die regelmäßig anfallenden Abfälle aufnehmen zu können. Ist dies offensichtlich nicht gewährleistet, schreibt die Abfallsatzung vor, dass zusätzliches Behältervolumen zugewiesen werden muss. Das wäre dann der Fall, wenn Abfälle regelmäßig in die Komposttonnen eingestampft werden oder diese regelmäßig überquellen. Zudem muss auf jedem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück mindestens eine Komposttonne zur Verfügung stehen (Anschluss- und Benutzungszwang).

Eigenkompostierung:
Eigenkompostierer können sich vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Komposttonne befreien lassen, wenn sie nachvollziehbar und schlüssig darlegen, dass sie nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage sind, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche und Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten), nicht entsteht.

Abfuhrplan und Bezirkseinteilung:
Die Abfuhrzeiten und Bezirkseinteilungen finden Sie im Umweltkalender der Stadt Verl unten auf dieser Seite.

Abfallgemeinschaften:
Es besteht die Möglichkeit, eine Abfallgemeinschaft mit den direkten Grundstücksnachbarinnen und -nachbarn zu bilden. Durch die gemeinsame Nutzung der Komposttonne können dann die anfallenden Abfallgebühren reduziert werden. Dazu muss die gewünschte Abfallgemeinschaft im Bürgerservice beantragt werden.

Herausstellen der Tonnen/Seitenladertechnik:
Seit dem 01.07.2000 erfolgt aus Kostengründen die Leerung der Abfallbehälter durch ein Müllfahrzeug mit Seitenladertechnik im Ein-Mann-Betrieb. Damit der Arm des Seitenladers Ihre zur Leerung bereit gestellte Komposttonne greifen kann, muss diese möglichst dicht am Fahrbahnrand (ohne jedoch den Verkehr zu behindern) aufgestellt werden. Zudem muss der Griff des Abfallbehälters vom Fahrbahnrand weg zeigen. Anliegerstraßen werden zudem oftmals nur einseitig vom Müllfahrzeug angefahren, so dass hier alle Abfallbehälter auch nur auf einer Straßenseite geleert werden.

Welche Abfälle gehören in die Komposttonne?
Verunreinigungen in der Komposttonne durch Plastiktüten, Asche, Hygieneartikel usw. müssen unbedingt verhindert werden, weil sie die weitere Verwendung zum Fertigkompost behindern. Die getrennte Erfassung der organischen Abfälle aus Küche und Garten ist nur dann sinnvoll, wenn aus diesen Abfällen hochwertiger Fertigkompost produziert werden kann, der dann auch wieder im Garten oder auf landwirtschaftlichen Flächen Verwendung findet. Werden über die grünen Komposttonnen jedoch zu viele Störstoffe miteingesammelt, ist eine Weiterverarbeitung sehr problematisch, wenn nicht sogar unmöglich. Besonders störend wirken Plastiktüten, die im Kompostierungsprozess zerkleinert werden, die Rottephase in der Regel überstehen und dann im Fertigkompost sichtbar sind. Aus diesem Grund wird jede Ladung der Müllfahrzeuge am Kompostwerk auf Störstoffe überprüft und bonitiert. Sind zu viele Störstoffe enthalten, wird die gesamte Ladung wieder aufgeladen und zur Restmülldeponie gefahren.

In die Komposttonne gehören:
Speisereste (auch gekochte Lebensmittel), Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Blumen, Blumenerde, Papiertaschentücher, Vogelsand und alle Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Strauchschnitt.

Nicht hinein gehören:
Plastikbeutel (auch dann nicht, wenn sie angeblich kompostierbar sind), Einwegwindeln, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Asche, Schweineknochen, Katzenstreu, Leder, Verbandsstoffe, Kehricht usw.

Weitere Entsorgungswege für organische Abfälle:
Fallen einmal größere Mengen organischer Abfälle an, stehen hierfür weitere Entsorgungswege zur Verfügung:
1. Im Bürgerservice des Rathauses können Beistellsäcke erworben und bei der nächsten Müllabfuhr neben die Komposttonnen gelegt werden.
2. An jedem Freitag von 14 bis 19 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) können Gartenabfälle am ehemaligen Bornholter Klärwerk (Marienstraße in Kaunitz) entsorgt werden. Die Strauchschnittabgabe ist hier bis zur Menge eines Pkw-Anhängers kostenlos; Rasenschnitt und Laub müssen mit 5 €/Fasungsvermögen eines Pkw-Kofferraumes bezahlt werden.
3. Täglich von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) können kompostierbare Abfälle am Kompostwerk Gütersloh (Kompotec, Am Stellbrink 25) gebührenpflichtig abgegeben werden.

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Ihr Kontakt

Dr. Kurt Peitzmeier
Raum: 250
05246 / 961 223
Dr.Kurt.Peitzmeier@verl.de