Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.