Behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz

Vor- und Familiennamen von deutschen Staatsangehörigen können durch die zuständige Verwaltungsbehörde - in diesem Fall der Kreisverwaltung Gütersloh - geändert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.

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