Osterfeuer

Aufgrund von strengeren offiziellen Anforderungen an sogenannte "Brauchtumsfeuer", den damit verbundenen Problemen wie der Rauchbelästigung und Beschwerden aus der Bevölkerung sind in der Stadt Verl zu Ostern nur noch Gemeinschaftsfeuer zugelassen. Auf dem dafür erforderlichen Meldebogen müssen neben dem Verantwortlichen noch drei weitere Nachbarinnen und Nachbarn für das Osterfeuer unterschreiben. Solche traditionellen "Nachbarschaftsfeuer" fallen nur dann unter die Brauchtumspflege, wenn sie seit mindestens fünf Jahren bei der Stadt Verl angezeigt worden sind.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten (siehe beigefügte Hinweise), nur pflanzliche Abfälle zu verwenden und das Feuerungsmaterial am Tag des Verbrennens zum Schutz der Kleintiere umzuschichten. Denken Sie bitte außerdem an Ihre Nachbarinnen und Nachbarn beziehungsweise die Anwohnerinnen und Anwohner und vermeiden Sie möglichst Rauch- und Lärmbelästigungen.


Hinweis:
Trotz Berücksichtigung dieser Punkte stellen die zahlreichen Osterfeuer eine erhebliche Belästigung für Mensch und Natur dar. Sollten Sie deshalb auf ein Osterfeuer verzichten wollen, bieten Ihnen die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh verschiedene Möglichkeiten einer ökologischen Entsorgung an (Grünannahme, Kompostwerk). Nähere Hinweise finden Sie im Umweltkalender der Stadt Verl.

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Thomas Danzi
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