Parkausweise für Gewerbebetriebe und soziale Dienste

Um ihnen ihre Einsätze vor Ort zu erleichtern, können Handwerksbetriebe, IHK-Mitgliedsunternehmen sowie ambulante soziale Dienste spezielle Parkausweise beantragen.

Handwerksunternehmen
Handwerksunternehmen können für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift sowie zum Transport von schwerem oder umfangreichem Material bzw. Werkzeug Ausnahmegenehmigungen von den Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden. Für die Handwerkerparkausweise gibt es zwei unterschiedliche Geltungsbereiche:

  • Gültigkeit für den Kreis Gütersloh
  • Gültigkeit für einen oder mehrere Regierungsbezirke innerhalb Nordrhein-Westfalens, z. B. für den Regierungsbezirk Detmold (Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn)

- Der kreisweite Parkausweis berechtigt dazu, innerhalb des Kreises Gütersloh im eingeschränkten Haltverbot sowie auf Anwohnerparkplätzen zu halten. Außerdem darf ohne die Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt und die jeweilige Höchstdauer überschritten werden. Dieser Ausweis ist fahrzeuggebunden, kann also nur in Verbindung mit einem bestimmten amtlichen Kennzeichen verwendet werden. Die Gebühr beträgt 100 Euro pro Jahr (Stand: Januar 2024).
- Derbezirksweite Parkausweis berechtigt ebenfalls zu den oben genannten Ausnahmen, kann aber für bis zu fünf Fahrzeuge simultan ausgestellt werden. Da immer das Original mitgeführt und ausgelegt werden muss, müssten bei mehreren gleichzeitigen Nutzungswünschen allerdings auch mehrere Ausweise beantragt werden. Die Gebühren belaufen sich je Ausweis auf 150 Euro für ein Jahr pro Regierungsbezirk (Stand: Januar 2024).

Der Antrag kann formlos, gerne auch per Mail, gestellt werden. Als Nachweis ist die Handwerkskarte oder die Gewerbeanmeldung einzureichen sowie der/die Fahrzeugschein(e)/die Zulassungsbescheinigung(en) Teil I des/der Fahrzeuge(s), für welche(s) der Ausweis gelten soll. Bei elektronischer Beantragung genügen entsprechende Scans der Unterlagen.

Bitte geben Sie außerdem an,

  • ob die Fahrzeuge über eine feste Firmenaufschrift verfügen,
  • welche Art von Material bzw. Werkzeug transportiert wird und/oder
  • warum der Transport über weitere Strecken nicht möglich oder unzumutbar ist.

Im Einzelfall kann ein Vorführen des Fahrzeugs oder das Einreichen von Nachweisfotos nötig sein.

Karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegedienste
Auch karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegedienste können spezielle Parkerleichterungen beantragen, um ihre Aufgaben bei den Menschen vor Ort erfüllen zu können. Der entsprechende Parkausweis erlaubt es ihnen, im eingeschränkten Haltverbot, ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie auf Anwohnerparkplätzen zu parken. Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Kreises Gütersloh, Abteilung Gesundheit, über die Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.

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