Parkausweise für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen blauen oder orangen Parkausweis erhalten. Beide Ausweise berechtigen die Inhaber dazu,

  • im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden zu parken
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr zu parken (gilt nicht für private Parkplätze bzw. Parkhäuser)
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, sowie an Stellen, die durch „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken

Diese Berechtigungen gelten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und die Grundregeln des Straßenverkehrs beachtet werden.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Lediglich der blaueAusweis berechtigt zusätzlich zum Parken auf den mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen.

Voraussetzung für den blauen Parkausweis ist die Eintragung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis. Auch schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen haben einen Anspruch auf Ausstellung eines blauen Parkausweises.

Die Prüfung und Erst-Erteilung beider Parkausweise erfolgt durch die Kreisverwaltung Gütersloh. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/soziales/schwerbehinderte/schwerbehinderung-feststellung-und-ausweise/

Die durch die Kreisverwaltung ausgestellten Parkausweise können jedoch im Verler Rathaus gebührenfrei verlängert werden. Eine Übersicht der dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie unten.

Für die Verlängerung eines bestehenden Parkausweises für Schwerbehinderte benötigen wir:

  • Ihren Schwerbehindertenausweis
  • den bisherigen Parkausweis
  • optional: Ihr aktuelles Passfoto
    Für die Verwendung des blauen Parksausweises innerhalb von Deutschland ist ein Foto in der Regel nicht erforderlich. Hier können Sie bei Bedarf Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen, der bereits ein Foto enthält.
    Bei Auslandsaufenthaltenempfehlen wir Ihnen die zusätzliche Aufnahme eines Fotos in den blauen Parkausweis.

Diese Unterlagen können bei Bedarf gern auch von einer oder einem Bevollmächtigten eingereicht werden.

 

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Ihr Kontakt

Andrea Majhenic
Raum: 138
05246 / 961 173
Andrea.Majhenic@verl.de