Personalausweis

Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.

Auf die biometrischen Datendes Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.


Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.

So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:

  • bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
  • der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten)
  • eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten
  • Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!

 

  • den alten Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises
  • biometrisches Lichtbild

     

Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren:

  • Geburtsurkunde
  • ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung
  • Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird)
  • Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes
  • Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich
  • biometrisches Lichtbild

Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen

  • Ehe ist geschieden:
    • der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben
    • der gerichtliche Sorgerechtsbeschlussist vorzulegen
  • Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht 
    • eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen
  • Eltern sind nicht miteinander verheiratetund haben eine gemeinsame Sorgeerklärungnach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:
    • beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben
    • Sorgeerklärung ist vorzulegen
  • ein Betreuerist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:
    • der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen

 

37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) Gültigkeit: 10 Jahre
22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre)Gültigkeit:   6 Jahre
10,00 Euro  vorläufiger Personalausweis 
6,00 Euro  Benutzung des Fototerminals 

 

Weitere Gebührenregelungen    

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügengebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall   gebührenfrei

 

ca. 2 Wochen

PAuswG

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