Personalausweis
Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.
Auf die biometrischen Daten des Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.
Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.
So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:
- bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
- der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten)
- eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten
- Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!
- den alten Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises
- biometrisches Lichtbild
Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren:
- Geburtsurkunde
- ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung
- Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird)
- Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes
- Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich
- biometrisches Lichtbild
Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen
- Ehe ist geschieden:
- der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben
- der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen
- Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht
- eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen
- Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:
- beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben
- Sorgeerklärung ist vorzulegen
- ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:
- der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen
37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) | Gültigkeit: 10 Jahre |
22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre) | Gültigkeit: 6 Jahre |
10,00 Euro vorläufiger Personalausweis | |
6,00 Euro Benutzung des Fototerminals |
Weitere Gebührenregelungen
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
ca. 2 Wochen
PAuswG
Fotomustertafel (PDF-Datei | 565,0 KB)
Begleitschreiben Personalausweis - Vollmacht zur Abholung (PDF-Datei | 156,0 KB)
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF-Datei | 66,8 KB)