Polizeiliches Führungszeugnis
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Je nach Verwendungszweck werden zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:
Polizeiliches Führungszeugnis
- für private Zwecke (Übersendung an Meldeanschrift)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Verwendungszweck und genaue Anschrift der Behörde, erforderlich)
Erweitertes Führungszeugnis
- zur Ausübung von kinder- und jugendnahen Tätigkeiten wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt (für die Beantragung muss zusätzlich ein Nachweis der anfordernden Stelle vorgelegt werden)
Hier geht es um ein Führungs-Zeugnis.
Das ist ein Dokument.
Darin steht, ob Sie vorbestraft sind.
Das bedeutet: Gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Das möchte zum Beispiel Ihre Arbeits-Stelle wissen.
Oder eine Behörde.
Es gibt zwei Arten:
Polizeiliches Führungs-Zeugnis
- Sie brauchen es privat? Zum Beispiel für Ihren Vermieter. Wir schicken es Ihnen. An Ihre Adresse.
- Sie brauchen es für eine Behörde? Bitte sagen Sie uns: Für welche Behörde? Wie ist die Adresse der Behörde?
Erweitertes Führungs-Zeugnis
Das ist eine andere Art. Zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern. Oder Jugendlichen. Bitte sagen Sie uns: Für wen brauchen Sie das Führungs-Zeugnis? Bitte geben Sie uns einen Nachweis. Das ist eine Information. Von der Stelle, die das Führungs-Zeugnis möchte.
Das Führungs-Zeugnis kostet 13,00 Euro.
Bitte kommen Sie zum Bürger-Service:
Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.
Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Einen Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.
Wir schicken das Führungs-Zeugnis mit der Post.
Auf der Webseite vom Bundesjustizamt steht mehr dazu.
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt)
- beim Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) ist die genaue Anschrift der Behörde anzugeben
- Beantragung nur persönlich möglich
13,00 Euro
- ca. 14 Tage
- bis zu 6 Wochen für Bürger mit europäischer und deutscher, sogenannter doppelter Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch-polnisch)