Polizeiliches Führungszeugnis

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Je nach Verwendungszweck werden zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:

Polizeiliches Führungszeugnis
- für private Zwecke (Übersendung an Meldeanschrift)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Verwendungszweck und genaue Anschrift der Behörde, erforderlich)
 

Erweitertes Führungszeugnis
- zur Ausübung von kinder- und jugendnahen Tätigkeiten wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt (für die Beantragung muss zusätzlich ein Nachweis der anfordernden Stelle vorgelegt werden)  

 

 

 

 

 

 

 

Hier geht es um ein Führungs-Zeugnis.

Das ist ein Dokument.

Darin steht, ob Sie vorbestraft sind.

Das bedeutet: Gegen ein Gesetz zu verstoßen.

Das möchte zum Beispiel Ihre Arbeits-Stelle wissen.

Oder eine Behörde.

Es gibt zwei Arten:

 

Polizeiliches Führungs-Zeugnis

  • Sie brauchen es privat? Zum Beispiel für Ihren Vermieter. Wir schicken es Ihnen. An Ihre Adresse.
  • Sie brauchen es für eine Behörde? Bitte sagen Sie uns: Für welche Behörde? Wie ist die Adresse der Behörde?

 

Erweitertes Führungs-Zeugnis

Das ist eine andere Art. Zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern. Oder Jugendlichen. Bitte sagen Sie uns: Für wen brauchen Sie das Führungs-Zeugnis? Bitte geben Sie uns einen Nachweis. Das ist eine Information. Von der Stelle, die das Führungs-Zeugnis möchte.

Das Führungs-Zeugnis kostet 13,00 Euro.

Bitte kommen Sie zum Bürger-Service:

Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.

Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Einen Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.

Wir schicken das Führungs-Zeugnis mit der Post.

Auf der Webseite vom Bundesjustizamt steht mehr dazu.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt)
  • beim Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) ist die genaue Anschrift der Behörde anzugeben
  • Beantragung nur persönlich möglich

 

13,00 Euro

  • ca. 14 Tage
  • bis zu 6 Wochen für Bürger mit europäischer und deutscher, sogenannter doppelter Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch-polnisch)

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