Reisegewerbekarte

Um Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, also zum Beispiel auf Messen, bei öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass anbieten zu dürfen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dies gilt immer dann, wenn Sie ohne vorherige Bestellung tätig werden – unabhängig davon, ob Sie selbstständig oder nicht selbstständig sind. Alle Informationen zur Beantragung erfahren Sie im Folgenden oder gerne bei Ihrem Ansprechpartner.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Führungszeugnis der Belegart O
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kann im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden)

Verwaltungsgebühr:

  • bei Befristung für ein Jahr: 50,00 Euro
  • bei Befristung bis max. drei Jahre: 100,00 Euro
  • für die unbefristete Ausstellung: 150,00 Euro

 

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Ihr Kontakt

Thomas Danzi
Raum: 142
05246 / 961 171
Thomas.Danzi@verl.de