Ruhezeiten

Seit dem 31.03.2011 sind in der Stadt Verl keine besonderen Ruhezeiten mehr geregelt. Es gelten die Grundregeln des Landesimmissionsschutzgesetzes zur Nachtruhe (von 22 bis 6 Uhr) und die Betriebszeiten der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (an Werktagen in Wohngebieten generell zulässig von 7 bis 20 Uhr / Freischneider und Graskantentrimmer mit Verbrennungsmotor und für motorgetriebene Laubbläser und Laubsammler jedoch nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr). 

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