Schaustellung von Personen

Gewerbsmäßige Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht, sind erlaubnispflichtig, wenn durch sie in erster Linie kein künstlerisches, kulturelles oder sportliches, sondern das sexuelle, erotische oder Sensationsinteresse der Zuschauerinnen und Zuschauer angesprochen werden soll. Beispiele hierfür sind Striptease, Tabledance oder ähnliches.

Eine Erlaubnis wird dann benötigt, wenn Sie die Darbietungen gewerbsmäßig veranstalten oder Ihre Geschäftsräume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen.

Erlaubnisträgerin oder Erlaubnisträger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind – dies sind GbR, KG oder OHG – benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist raum- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn

  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller zuverlässig sind,
  • die vorgesehenen Darbietungen mit den "guten Sitten" vereinbar sind und
  • der Veranstaltungsort sowie die Veranstaltungsräume hinsichtlich der örtlichen Lage und des Verwendungszweckes unter Berücksichtigung der Art der Darbietungen geeignet sind.

Einzelheiten zu den für eine Antragstellung benötigten Unterlagen finden Sie in der unten stehenden Übersicht.

Benötigt werden:

  • Formloser schriftlicher Antrag, der die Art der beabsichtigten Darbietungen sowie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten konkret benennt
  • Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
  • Gaststättenrechtliche Betriebserlaubnis, sofern es sich bei dem Veranstaltungsort um eine Gaststätte handelt
  • Unterlagen des Objektes: Einwandfreie Grundrisszeichnung beziehungsweise Lageplan aller Betriebsräume in vierfacher Ausfertigung
  • Führungszeugnis (zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate):
    Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder bei der Meldebehörde der Stadt Verl beantragen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate):
    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde der Stadt Verl anfordern.
  • Ausländische Staatsangehörige mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen. Als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person benötigen Sie dagegen eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.

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Ihr Kontakt

Thomas Danzi
Raum: 142
05246 / 961 171
Thomas.Danzi@verl.de