Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt Steuerpflichtigen, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und keine Rückstände gegenüber der Stadt Verl bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung kann formlos beim Fachbereich Finanzen der Stadt Verl beantragt werden. Bitte geben Sie dazu Ihren vollständigen Namen bzw. die vollständige Bezeichnung der Firma inklusive der Anschrift an. Nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit senden wir Ihnen die Bescheinigung kostenfrei zu.

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