Straßenschäden an übergeordneten Straßen
Für Schäden an sogenannten "übergeordneten" Straßen gelten verschiedene Zuständigkeiten:
Bei Kreisstraßen ist der Kreis Gütersloh zuständig. Landes- und Bundesstraßen fallen in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW, Autobahnen in den der Autobahn GmbH.
Alle Schäden, die Ihnen innerhalb des Stadtgebietes auffallen, können Sie jedoch gern telefonisch oder über den Mängelmelder beim Tiefbauamt der Stadt Verl melden. Sollte die Stadt nicht selbst zuständig sein, wird die Information entsprechend weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!