Teilung von Grundstücken

Eine Teilungsgenehmigung ist nur erforderlich für
- bebaute Grundstücke,
- Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder
- Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.

Für unbebaute Grundstücke können durch die Stadt Verl Zeugnisse ausgestellt werden.

Voraussetzungen:
- Antrag
- amtlicher Lageplan (mindestens 2-fach)

Für die Ausstellung von Teilungsgenehmigungen:
Je nach Aufwand für jedes gebildete bebaute Grundstück 50,00 bis 500,00 Euro

Für die Erteilung eines Zeugnisses:
50,00 Euro

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Marion Balsliemke
Raum: 256
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Marion.Balsliemke@verl.de