Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Seit dem 1. Oktober 2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ausschließlich online beantragt werden.

In Ausnahmefällen kann der UBS auch im Bürgerservice beantragt werden.

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