Urkundenservice Personenstandsurkunden

In einigen Lebenssituationen können zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden. Das Standesamt Verl stellt diese Urkunden aus, wenn sich die betreffende Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in der Stadt Verl ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist.

Hierbei gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie im Stadtarchiv der Stadt Verl
 

Die folgenden Urkunden können wir für Sie ausstellen:

  • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung):
    •  Als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird
    •  Als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird

sowie

  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig),
  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig),
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig),
  • Lebenspartnerschaftsurkunden,
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig), wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und die Ehe hier nachbeurkundet wurde (bis 31.12.2008 durch die Anlegung eines Familienbuchs auf Antrag, ab 1.1.2009 durch Nachbeurkundung)

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person)
  • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die beurkundete Person seit mindestens 30 Jahren verstorben ist
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks

Sie können auch eine andere Person dazu bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.

Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments.

Die Urkunde können Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten unter Vorlage des o. g. Ausweisdokuments abholen.

Die Bestellung einer Urkunde ist auch schriftlich oder per Fax möglich. Das dafür benötigte Formular kann online ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Online-Formular senden Sie dann bitte per Post an das

Standesamt Verl, Paderborner Straße 5, 33415 Verl

oder per Fax an05246 / 961-258. 

Bei jeder schriftlichen Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare und gültige Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (beidseitig) beigefügt werden. Für die Urkundenanforderung nicht erforderliche Daten wie Größe, Augenfarbe und ID-Nummer können geschwärzt werden.

Eine telefonische Urkundenbestellung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

 

  • 10,00 Euro pro Urkunde
  •   5,00 Euro für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird
     

Bei schriftlicher Anforderung der Urkunde sind die Gebühren vorab zu überweisen (Kreissparkasse Wiedenbrück, IBAN DE 84 4785 3520 0004 00 10 04, Verwendungszweck: 011-135, Ihr Name).

Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, entrichten Sie die Gebühren bitte in bar.

Personenstandsurkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, werden zweckgebunden und gebührenfrei ausgestellt.

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Ihr Kontakt

Frank Jeltsch
Raum: 2
05246 / 961 163
Frank.Jeltsch@verl.de
Manuela Köster
Raum: 1
05246 / 961 164
Manuela.Koester@verl.de
Christina Bischoff
Raum: 7
05246 / 961 162
Christina.Bischoff@verl.de