Verkehrsbehördliche Anordnungen

Seit der Stadtwerdung zum 01.01.2010 ist die Stadt Verl als Straßenverkehrsbehörde dafür zuständig, für alle öffentlichen Straßen im Stadtgebiet die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen zu treffen. Durch die verkehrsbehördlichen Anordnungen wird entschieden, welche Schilder und Markierungen an den öffentlichen Straßen im Verler Stadtgebiet anzubringen sind, zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Haltverbote.

Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gilt laut StVO der Grundsatz, nur so viele Schilder wie unbedingt nötig, aber so wenige wie möglich aufzustellen. Über die in der StVO schon bestehenden Vorgaben für den Verkehr dürfen Verkehrszeichen nur bei Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes angeordnet werden.

Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der vorhandenen Beschilderung können formlos im bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus eingereicht werden.

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Andrea Majhenic
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