Versteigerergewerbe

Wer im Stadtgebiet Verl gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt dazu die Erlaubnis des städtischen Ordnungsamtes.
Zu den "beweglichen Sachen" zählen in diesem Zusammenhang auch "Früchte auf dem Halm und Holz auf dem Stamm".

Bei Personengesellschaften, z. B. OHG oder KG, ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen, z. B. GmbH oder AG, wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Als Versteigerer ist es Ihnen untersagt,

  • auf Ihren Versteigerungen selbst oder durch eine andere Person für sich selbst zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
  • Angehörigen oder Angestellten zu gestatten, auf Ihren Versteigerungen zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
  • für eine andere Person auf Ihren Versteigerungen zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, außer ein schriftliches Gebot der anderen Person liegt vor,
  • bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die Sie in Ihrem Handelsgeschäft führen, wenn dies nicht üblich ist,
  • Sachen zu versteigern,
    • an denen Sie ein Pfandrecht besitzen oder 
    • wenn sie zu den Waren gehören, die Sie in offenen Verkaufsstellen anbieten und die ungebraucht sind oder zu den Verbrauchsgütern zählen.

Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Versteigerungen muss schriftlich oder persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Verl beantragt werden. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Eine Aufstellung der benötigten Unterlagen finden Sie in der untenstehenden Übersicht. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zählen Ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.
 

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
    • Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Handelsregisterauszug für eingetragenes Unternehmen
      • gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
    • Die Behörde kann im Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Auszug aus der Schuldnerkartei
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben
Versteigerung, Auktion

Ihr Kontakt

Thomas Danzi
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Thomas.Danzi@verl.de