Wirtschaftliche Jugendhilfe

Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aus verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII angewiesen. Zu diesen Leistungen zählen etwa erzieherische Hilfen sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Menschen.

Nach Prüfung der Notwendigkeit und Geeignetheit von stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen durch den Sozialen Dienst ist die wirtschaftliche Jugendhilfe für deren finanzielle Abwicklung zuständig. Sie übernimmt beispielweise Kosten wie die Auszahlung von Pflegegeldleistungen oder Heimkosten und wickelt ebenso die Ansprüche der Kinder und Jugendlichen gegenüber Dritten ab, etwa im Falle von BAföG, Kindergeld oder Waisenrente. Darüber hinaus kümmert sich die wirtschaftliche Jugendhilfe darum, dass Elternteile und Hilfeempfänger ihrer gesetzlichen Kostenbeitragsverpflichtung nachkommen.  

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