Wohngeld

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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).

Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.

Über den Wohngeldrechner NRW (Onlinebeantragung) können Interessierte schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die Antragstellung kann auf Wunsch nach der Berechnung direkt über das Online-Tool erfolgen. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten unten.

Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis D: N. Seggelmann
E bis Z: F. Hake

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.

Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
  • Studiennachweis bei Studierenden
  • Arbeits-/Ausbildungsvertrag
  • Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
  • Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
  • SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Zinseinkünfte
  • Unterhaltsvorschussbescheid
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
  • Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
  • Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
  • Bescheid ALG I
  • Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Einkünfte Vermietung/Verpachtung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Eigenheimzulage
  • Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
  • Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
  • Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
  • Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
  • Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
  • Erklärung und Nachweise über Vermögen
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.

Wohn-Geld ist für Menschen mit wenig Geld.

Es ist eine Sozial-Leistung.

Wir bezahlen vielleicht Geld für die Miete:

Das heißt Miet-Zuschuss.

Oder wenn Sie in Ihrem eigenen Haus wohnen:

Das heißt Lasten-Zuschuss.

Wir haben eine Wohn-Geld-Stelle:

Die Mit-Arbeiter helfen Ihnen.

Fragen Sie diesen Mit-Arbeiter:

Wenn Ihr Nach-Name mit den Buch-Staben A bis D anfängt: N. Seggelmann

Wenn Ihr Nach-Name mit den Buch-Staben E bis Z anfängt: F. Hake

Wir sagen Ihnen:

Wer bekommt Wohn-Geld.

Welche Unterlagen müssen Sie uns geben.

Hier steht mehr dazu:

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Ihr Kontakt

N. Seggelmann
Raum: 224
05246 / 961 202
N.Seggelmann@verl.de
F. Hake
Raum: 225
05246 / 961 209
F.Hake@verl.de